hairfree der Franchisegeber
Franchisegeber / Franchise-Geber im Franchise Glossar
Der Franchisegeber ist beim Franchising dafür verantwortlich ein Firmenkonzept einer bekannten Marke an den Franchisenehmer weiterzugeben. Der Franchisegeber konstruiert somit ein Franchise System, dass vertraglich fundiert ist. In diesem Vertrag werden die juristischen Regeln mit allen Rechten und Pflichten der Franchisepartner festgeschrieben. Der Franchisegeber entwickelt das Franchise-Handbuch, welches das Basiswissen des Unternehmens kommuniziert. Es dient als Schulungsinstrument für den Franchisenehmer. Der Franchisegeber bietet dem Franchisenehmer auch Marketingwissen an, um eine überregionale Werbung zu starten, damit die Franchise Systeme möglichst schnell an Bekanntheitsgrad gewinnen. Der Franchisegeber ist für die Existenzgründung hilfreich in den Bereichen Budgetierung, Einrichtung der Geschäftsräume, der Marktforschung und der Auswahl des Franchise-Standortes. Rechtlich kann der Franchisegeber den Franchisenehmer einweisen, wenn es um Marken- oder Wettbewerbsrechte geht. Auch bei der Beschaffung von Waren ist der Franchisegeber die erste Anlaufadresse für den Existenzgründer. So können hier möglicherweise durch einen gemeinsamen Einkauf mit dem Franchisegeber diverse Kostenvorteile entstehen. Der gesamte organisatorische Ablauf und das so genannte Management obliegt dem Franchisegeber. So ist der Franchisegeber für das Benchmarking zuständig, die allgemeine Verwaltung des Franchising, die EDV und die Kosten-Leistungsrechnung. Regelmäßige Schulungen und Trainingsmaßnahmen der Franchisenehmer werden vom Franchisegeber initiiert. Generell ist der Franchisegeber immer dafür verantwortlich, dass die Franchise Systeme erfolgreich bestehen und der Franchisegeber unterstützt das Engagement und die Selbständigkeit des jeweiligen Franchisenehmers.

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