Franchisenehmer, Franchise Nehmer – Informationen für Franchisenehmer und Existenzgründer
Franchisenehmer / Franchise-Nehmer
Um ein Franchise System erfolgreich zu leiten, muss der Franchisenehmer persönlich in der Lage sein im Sinne des unternehmerischen Erfolges sich leistungsorientiert einzubringen. Wenn der Franchisenehmer sich mit einem der Franchise Systeme selbständig macht, dann wird er mit einem Eigenkapital-Anteil die Existenzgründung realisieren können. Als Franchisenehmer wird er das Franchising ständig aktualisieren, aufgrund laufend neuer Markt- und Wettbewerbsbedingungen. Daher muss der Franchise-Nehmer in der Lage sein das Franchise immer weiter zu entwickeln und zu optimieren. Der Verkauf und Vertrieb des Franchise-Produktes oder der entsprechenden Dienstleistung steht für den Franchisenehmer im Fokus. Vor diesem Hintergrund ist der Franchisenehmer der Franchisepartner, der die entsprechende Mitarbeiterrekrutierung und die daraus resultierende Mitarbeiterführung zu verantworten hat.Der Franchisenehmer zahlt dem Franchisegeber die Franchisegebühr laut Franchisevertrag, die sich aus vier Einzelgebühren zusammensetzt:
- Die „Eintrittsgebühr”, die je nach Größe der Franchise Systeme variiert, aber vom Franchisenehmer als Gegenleistung zu verstehen ist für die bereits im Vorlauf entstandenen Kosten des Franchise-Systems des Franchisegebers.
- Die „Laufende Franchisegebühr” wird häufig vom monatlichen Nettoumsatz des Franchisenehmers ermittelt, oder es wird eine fixe Gebühr mit dem Franchisenehmer vereinbart.
- Die „Werbegebühr” dient zur Kostendeckung von Marketingmaßnahmen, diese werden auch abhängig vom Umsatz des Franchisenehmers berechnet.
- Die „Sonstige Gebühr” beinhaltet für den Franchisenehmer beispielsweise feste Kosten für EDV oder Kundenserviceangebote.

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